ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1
Geschäftsbedingungen, Angebot und Vertragsabschluss


Die Gestellung / Vermietung von Fahrzeugen mit Chauffeur (Personenbeförderung im Taxi- und Mietwagenverkehr) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wirksame Verträge zwischen den Vertragspartnern kommen erst durch eine schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) zustande. Änderungen und Ergänzungen einschließlich Nebenabreden haben nur Gültigkeit, so sie denn durch den Auftragnehmer (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) schriftlich bestätigt worden sind. Alle Angebote des Auftragnehmers (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sonstige Vereinbarungen, Nebenabreden sowie jegliche Änderungen usw. bedürfen der Schriftform.

§ 2
Auftragszeitraum, Auftragsberechnung und Auftragsbezahlung


Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) alle erforderlichen Informationen, welche zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, mit. Hierzu gehören der Name und die Anschrift des Auftraggebers, die Rechnungsanschrift, die Anzahl der Fahrgäste, den Auftragszeitraum, Sonderwünsche und besondere Anforderungen oder Fahrzeugausstattungen. Die Preisberechnung richtet sich nach dem erstellten Angebot, exklusiv zusätzlich berechnet werden u. U. Kosten wie Mautgebühren, Parkgebühren, Kosten für Fährverbindungen usw. Diese zusätzlichen Kosten werden Ihnen bei im Vorfeld bekannten Routen bereits im Angebot aufgeschlüsselt. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt wie vertraglich vereinbart ohne Abzüge. Folgende Zahlungsmöglichkeiten bestehen: Kreditkarte, Rechnung*), Barzahlung, Vorkasse. *) Bonität vorausgesetzt

§ 3
Pflichten des Auftraggebers


Die Pflichten des Auftraggebers gründen sich in der ordnungs- und sachgemäßen Nutzung der durch den Auftragnehmer (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) zur Verfügung gestellten Fahrzeuge einschließlich Fahrer/Chauffeur. Die Fahrzeuge sind ausschließlich zur Personenbeförderung einschließlich Gepäck zugelassen und vorgesehen und sind demnach im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes zu bewegen.

 

§ 4
No show – Regelung


Ist die Durchführung eines vereinbarten Fahrauftrages auf Verschulden des Auftraggebers bzw. des zu befördernden Fahrgastes nicht möglich. Ist der Auftragnehmer berechtigt, die vollen Kosten für den Auftrag in Rechnung zu stellen.


§ 5
Beförderungsregelungen


Von der Beförderung generell ausgeschlossen sind Personen, welche die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Allgemeinen sowie auch für den Straßenverkehr darstellen. Erfolgt trotz der Ermahnung durch den Chauffeur oder/und die Geschäftszentrale des Auftragnehmers (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) eine Verletzung der Pflichten durch den Fahrgast, kann dieser mit sofortiger Wirkung von der Beförderung ausgeschlossen werden. Das Recht auf Schadenersatz für den Auftragnehmer bleibt hiervon unberührt. Die Beförderung von mehr als der für das jeweilige Fahrzeug zugelassenen Fahrgastzahl ist grundlegend ausgeschlossen.

§ 6
Haftung und Haftungsausschluss


Der Auftragnehmer (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) haftet gegenüber dem Mieter auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Rahmen der entgeltlichen Personenbeförderung gelten im Übrigen die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes sowie der deutschen Straßenverkehrsordnung bzw. der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes in welchem befördert oder welches gequert wird. In allen Fahrzeugen des Auftragnehmers (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) besteht eine generelle Gurtpflicht unabhängig von eventuell tangierenden ausländischen Gesetzen. Mit dieser Regelung wird ausschließlich der Sicherheit des Fahrgastes Rechnung getragen. Kindersitze können bei Bedarf gestellt werden – ihr Bedarf ist entsprechend § 1 AGB bei Auftragserteilung anzuzeigen.

Von jeglicher Haftung ausgeschlossen sind Zeitversäumnisse auf Grund von Stau, Sperrungen und Umleitungen, Pannen, Unfällen und Witterungsbeeinträchtigungen. Der Auftragnehmer (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) wird diese möglichen Beeinträchtigungen weitestgehend in die Reiseplanung mit einbeziehen. Treten sie dennoch auf, generieren sie sich unter „Höhere Gewalt“ und gliedern sich damit unter den Haftungsausschluss.


§ 7
Schadenersatz


Beschädigungen und Verschmutzungen an oder in den Fahrzeugen des Auftragnehmers (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) durch die Fahrgäste des Auftraggebers, welche das übliche Maß überschreiten, sind vom Verursacher bzw. ersatzweise dem Auftraggeber einzel- bzw. ggf. gesamtschuldnerisch zu erstatten.

§ 8
Mängelrüge


Etwaige Mängel oder Beanstandungen sind umgehend schriftlich oder/und telefonisch mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, scheidet eine Anerkennung im Nachhinein vollumfänglich aus.

§ 9
Kündigung und Storno durch den Auftraggeber


Bei einer fest vereinbarten Auftragszeit mit einem Zeitraum länger als 7 Tage muss eine Kündigung spätestens bis 30 Tage vor Auftragsbeginn erfolgen, bei regulären Aufträgen ist eine kostenfreie Kündigung bis 10 Tage vor Auftragsbeginn möglich. Die Kündigung muss schriftlich und nachweislich zugestellt sein. Die Stornierungsgebühren im Einzelnen regeln sich entsprechend dem § 10 AGB.

§ 10
Stornierungsgebühren


Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform sowie der Gegenbestätigung des Auftragnehmers (VOLANI-S Chauffeur- und Limousinenservice). Stornierungen bis 10 Tage vor Auftragsbeginn sind grundsätzlich kostenfrei. Nach Ablauf der 10-Tagesfrist rechnet sich die Stornierungsgebühr im Verhältnis zur Auftragssumme wie folgt: 9 – 7 Tage = 25 % 6 – 3 Tage = 45 %, 2 - 1 Tage = 55 %, 6 Tage = 40 %, am Auftragstag = 90 % Davon unbenommen sind Kosten für durch den Auftraggeber gebuchten Sonderleistungen, welche durch den Auftragnehmer (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) bereits kostenpflichtige in Auftrag gegeben wurden (z. B. Branding, Blumen, Standarten etc.) Diese Kosten sind zum Zeitpunkt der Stornierung wie angefallen vollumfänglich zu ersetzen. Zur Dokumentation des dem Auftragnehmer (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) entstandenen Sachschadens wird ein Ausführungsnachweis zu den Sonderleistungen auf Verlangen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.


§ 11
Sonderleistungen durch Dritte


Bei Buchungen mit Sonderleistungen, zu deren Erbringung der Auftragnehmer (VOLANTI-S Chauffeur-und Limousinenservice) auf Logistik eines Zulieferers angewiesen ist, richtet sich in Haftungsfällen bei Personenschäden der Haftungsanspruch direkt gegen den jeweiligen Zulieferer. Der Auftragnehmer ist hier ggf. verpflichtet, dem Auftraggeber, sofern noch nicht bekannt, die entsprechenden Kontaktinformationen zur Drittschadensliquidation zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung tritt besonders im Zusammenhang mit Cateringleistungen jedweder Art in Kraft.


§ 12
Kündigung und Storno durch den Auftragnehmer


Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers, bei Bekanntwerden einer Vermögensverschlechterung oder aber sofern nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können, kann der Auftragnehmer ohne Einhaltung einer Frist den geschlossenen Vertrag kündigen.

Sofern die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrzeuge durch den Auftraggeber nicht gewährleistet wird, so ist der Auftragnehmer (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) sofort berechtigt, den Auftrag fristlos zu beenden und etwaige Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

§ 13
Sonderbestimmungen


Sind bedingt durch äußere Umstände, welche der Auftragnehmer nicht zur verschulden hat (z. B. Wetter, Unruhen, Unfälle etc.) Aufträge nicht durchführbar, ist eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Auftraggeber ausgeschlossen. In ergänzenden Situationen behält sich der Auftragnehmer Kulanzregelungen vor. In der Vergangenheit u. U. entschiedene Kulanzregelungen seitens des Auftragnehmers ergeben nicht automatisch einen zukünftigen Rechtsanspruch bzw. eine Rechtspflicht.


§ 14
Datenschutz und Verschwiegenheitserklärung


Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Fahrgastdaten werden lediglich im Rahmen der Buchhaltung verarbeitet, sofern der Auftraggeber hier keinen gesonderten Buchungs- oder Verschlüsselungscode angibt. Sämtliche Daten werden vollumfassend vertraulich behandelt. Es erfolgt keine Weiterleitung an Dritte. Daten zu den Auftraggebern werden aus finanztechnischen Gründen mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Allgemeine Kundendaten werden in der Kundenkartei des Auftragnehmers (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) 5 Jahre lang verwaltet. Die Löschung von Kundendaten vor diesem Fristablauf bedarf ausschließlich der Schriftform.

Sämtliche im Rahmen der Auftragsausführung dem Auftragnehmer (VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice) bzw. seinen angestellten Chauffeuren und Mitarbeitern in Kenntnis gelangten Kundeninformation unterliegen vollumfänglich einer absoluten branchentypischen Verschwiegenheitsverpflichtung, eine Übermittlung an Dritte wird generell ausgeschlossen.

GB – VOLANTI-S Chauffeur und Limousinenservice / Version 1 / gültig ab 01.06.2013 © VOLANTI-S Chauffeur- und Limousinenservice 2013

Zum Seitenanfang